Folgende Verpackungen sind zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften nach 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind:

Zusammengesetzte Verpackungen
Auenverpackungen: (4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2, 1G, 1D, 1H1, 1H2, 3H1 oder 3H2)
Innenverpackungen mssen wasserbestndig sein.

Zustzliche Vorschriften:
1. Die Verpackungen mssen so ausgelegt und hergestellt sein, dass ein Verlust von Wasser, Alkohol oder Phlegmatisierungsmittel aus dem Inhalt verhindert wird.

2. Die Verpackungen mssen so hergestellt und verschlossen sein, dass ein Explosionsberdruck oder ein Druckaufbau von mehr als 300 kPa (3 bar) verhindert wird.

3. Der Typ der Verpackung und die hchstzulssige Menge je Versandstck sind durch die Vorschriften in 2.1.3.4 begrenzt.